Ziel des Energieausweises ist es, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen.
Bis heute liegen über die meisten Gebäude keine oder nur wenig verlässliche Informationen über den energetischen Standard vor. Was beim Kauf eines Kühlschranks üblich ist, gilt nun auch für Gebäude . Die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Beim Neubau, größeren baulichen Änderungen und älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Für denkmalgeschützte Gebäude entfällt die Ebnergieausweispflicht generell.
Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den Daten wird der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Der Bedarfsausweis zegit daher die objektive Gebäudequalität, unabhängig vom konkreten Benutzerverhalten
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe des Energieverbrauchs von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis ist daher weniger aussagekräftig, da hier das Benutzerverhalten auf die Bewertung einen grossen Einfluss hat.
Ein Energieausweis ist erforderlich:
Bei Neubauten:
Der Energiebedarfsausweis ist grundsätzlich verpflichtend. Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energieausweis mit Fertigstellung übergeben wird.
Bei Bestandsgebäuden:
Bei Bestandsgebäuden muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis nur bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein. Der Ausweis muss während der Besichtigung ausliegen und die Angaben daraus in Immobilienanzeigen ebenfalls angegeben werden.
Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen besitzt und nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, darf ausschließlich ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Für Denkmale muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
Sonderfälle:
für jedes Gebäudes mit mehr als 250 Quadratmeter behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis sichtbar aushängen. Bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern muss der Energieausweis aushängen, sobald dieser ausgestellt wurde.
Label Bedarfsvariante Nichtwohngebäude Quelle: EnEV 2007 |
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