Seit dem 1.1.2009 sind Energieausweise für Wohngebäude bei Neubau, Neuvermietung oder Verkauf vorzulegen. Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude.
Die Eigentümer der meisten Bestands-Wohngabäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Beim Neubau sind nur Bedarfsausweise zulässig, ebenso bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor 1978). Zu beachten bei Mehrfamilienhäusern: Ein Verbrauchsausweis ist nur möglich, wenn die Verbräuche aller Wohnungen lückenlos erfasst sind. Fehlt nur eine Wohnung, so ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Also auf einen Blick:
Bedarfsausweis | immer möglich | |
Verbrauchsausweis | Bauantrag vor 1978: nur möglich für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen Bauantrag nach 1978: immer möglich | |
denkmalgeschützte Gebäude | kein Energieausweis notwendig |
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